Was ist eigentlich… das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“? [Update 20.03.2018]

Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG)“ hat zum Ziel, dass Web-Plattformen strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden (nachdem sie auf jene hingewiesen wurden) löschen. Weniger klare Fälle bekommen eine Frist von sieben Tagen.

Da sich das Gesetz an Anbieter mit mehr als zwei Millionen Nutzer_innen richtet, bekam es schnell den umgangssprachlichen Titel „Facebook-Gesetz“. Konkret sind aber zahlreiche Dienste mit Veröffentlichungs- und Kommentierungsfunktionen betroffen, insbesondere Twitter, YouTube, Instagram, Pinterest, Google+ oder eben auch Facebook. Dementsprechend wird es in den Medien auch gelegentlich als „Hate-Speech-Gesetz“ bezeichnet.

Das Gesetz wurde von Justizminister Heiko Maas vorangetrieben, nachdem Aufforderungen zur Selbstzensur der Betreiber nicht hinreichend durchschlagend waren. Anfang Oktober 2017 trat es in Kraft; zum 1. Januar 2018 müssen die betroffenen Unternehmen die Regelungen voll umsetzen. Twitter hatte als erster dieser Dienste in seinem Beschwerdesystem einen Button „Fällt unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ eingebaut.

Dadurch, dass die erste Prüfung auf Strafbarkeit der gemeldeten Inhalte nicht ausführlich von Jurist_innen vorgenommen werden kann und die Plattformbetreiber bei Nichteinhaltung der 24-Stunden-Frist Strafen fürchten müssen, werden künftig womöglich zu viele Inhalte gelöscht. [Update 20.03.: Der Bußgeldkatalog scheint immer noch nicht definiert zu sein.] Dies könnte schnell zur Einschränkung der Meinungsfreiheit führen. Betreiber wie Facebook befürworten das Gesetz nicht, da sie nun in der undankbaren Rolle sind, Zensur zu betreiben und Entscheidungen treffen zu müssen, die sie lieber bei einer unabhängigen Gerichtsbarkeit sähen. (Schwierig zu entscheidende Fälle sollen einem neuen unabhängigen Gremium vorgelegt werden, das dem Bundesamt der Justiz (BfJ) untersteht. Zu diesem Gremium konnten wir noch keine Details in Erfahrung bringen.)

Die Kritik am Gesetz kommt dementsprechend aus vielen Richtungen: von Bürgerrechtler_innen, Organisationen und Parteien unterschiedlichen Spektrums. Bereits im Dezember gab es drei Initiativen von kleinen Parteien im Bundestag, das Gesetz zurückzunehmen oder wenigstens nachzubessern.

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