Die „Vorratsdatenspeicherung“ bezeichnet in der Regel eine anlassunabhängige Speicherung von personenbezogenen Daten, um sie später, im Fall eines Verbrechens, auswerten zu können. Im Augenblick der Speicherung gibt es also noch gar kein bekanntes Verbrechen.
Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Daten zum Kommunikationsverhalten aller verfügbaren Nutzer_innen gespeichert. Dies kann z.B. Telefongespräche, Messenger-Nutzung, Standortdaten (GPS des Mobiltelefons), Fax, E-Mail oder Websiten-Abrufe bei den jeweiligen Providern umfassen. Es müssen jedoch nicht die Inhalte der Kontaktvorgänge selbst gespeichert werden. Gespeichert wird z.B., dass ein bestimmter Nutzer eine bestimmte Nummer gewählt hat, nicht aber, worüber er oder sie gesprochen hat. Mit den Daten lassen sich Persönlichkeitsprofile erstellen und das Nutzerverhalten analysieren. Es dient – so die Befürworter – der Aufklärung oder gar Verhinderung schwerer Straftaten.
Gegner der Vorratsdatenspeicherung befürchten ein Ausufern von Überwachung durch das Eindringen in die Privatsphäre oder die missbräuchliche Verwendung dieser Daten. Vereinbarte Anwendungsfälle der Vorratsdatenspeicherung könnten nachträglich erweitert werden – die Daten liegen ja schon bereit. Damit könnte die Gefahr von Selbstzensur oder die Beschneidung von eigentlich zulässigen Freiheiten bestehen, wenn die Bevölkerung jeden ihrer Schritte als beobachtet einschätzt.
In der Regel werden die Daten bei den Telefongesellschaften gespeichert und müssen dann je nach Rechtsprechung nach einem bestimmten Zeitraum wieder gelöscht werden. Die EU wollte eine solche VDS bereits 2006 verpflichtend einführen; Entscheidungen des deutschen Bundesverfassungsgerichts (2. März 2010) und des Europäischen Gerichtshof (8. April 2014) erklärten die Regelungen für ungültig. Seither gab es weitere Gesetzesinitiativen und Gerichtsurteile zu diesem Thema. Ob Telekommunikationsanbieter in Deutschland und Europa Daten nun auf Vorrat (und in welchem Umfang) speichern müssen, bleibt politisch weiter hart umstritten und wird zudem durch Gerichtsurteile immer wieder eingeschränkt.