Umgang mit problematischen Beiträgen

Standardmäßig werden Beiträge im ePartool für die Öffentlichkeit sichtbar, sobald Beitragende ihre eMail-Adresse bestätigt haben. Lediglich anonym eingereichte Beiträge müssen aktiv durch die Durchführenden einer Beteiligungsrunde freigeschaltet werden. Wir haben uns für dieses Prinzip entschieden, damit Beitragende durch die unverzügliche Sichtbarkeit ihrer Eingabe einen ersten konkreten Effekt ihrer Teilnahme wahrnehmen können.

Verantwortliche von Beteiligungsrunden können Beiträge allerdings nachträglich wieder offline schalten – entweder durch Blockieren oder durch ein komplettes Löschen eines Beitrags.

Bisher ist das Problem bei über 8000 Beiträgen zum Strukturierten Dialog und zu Ichmache>Politik eher theoretischer Natur geblieben. Eine spontane Umfrage unter Kolleg_innen ergab, dass sie sich nur an einen einzigen Fall erinnern konnten, zu dem wir einen Beitrag entfernten. Dennoch sollte man auf dieses Problem vorbereitet sein.

Auf welcher Basis entscheidet man sich für das Nichtveröffentlichen von eingereichten Beiträgen?

Ein Entfernen von Beiträgen sollte nicht leichtfertig vorgenommen werden: Teilnehmende und interessierte Beobachter_innen könnten es schnell als Zensur wahrnehmen, wenn bereits kritische Beiträge wieder von der Plattform verschwinden.

Ein Entfernen von Beiträgen ist allerdings gegeben, wenn

  • diskriminierende oder fremdenfeindliche Äußerungen gemacht werden;
  • absichtlich verletzende Sprache verwendet wird;
  • konkrete Personen diskreditiert und bloßgestellt werden;
  • gegen demokratisches Grundverständnis verstoßen wird;
  • Beiträge nichts mit dem aktuellen Thema zu tun haben (Spam);
  • Unklarheit über den Inhalt des Beitrags besteht und davon auszugehen ist, dass die Inhalte auch von Anderen nicht verstanden oder missverständlich aufgenommen werden.

Das Entfernen von Beiträgen ist nicht nur aus Gründen der angemessenen Auseinandersetzung mit dem Thema notwendig: Veranstalter_innen von Beteiligungsrunden sollten sich im Klaren darüber sein, dass sie bei Kenntnis über öffentliche Darstellung strafrechtlich relevanter Inhalte auf ihrer Website, auch wenn die Inhalte von Dritten hinzugefügt wurden, selbst in Mithaftung geraten; ein eigenes Aktivwerden in solchen Fällen ist daher dringend angeraten.

Ob Beiträge nur blockiert werden oder ganz aus dem System gelöscht werden können, hängt mitunter konkreten Überlegungen wie ein Nachfragen bei den Urheber_innen oder die Belegbarkeit strafrechtlicher Relevanz ab. Allerdings sollten sich alle Beteiligten (Teilnehmende und Veranstalter) darüber im Klaren sein, dass das ePartool zwar hohe Sicherheitsstandards anstrebt, jedoch das Hinzufügen von Beiträgen zu einem Nutzeraccount auch durch Veranstalter noch erlaubt – hier erschien uns Serviceorientierung bei Problemen wichtiger als die Veränderung über umfangreiche Mechanismen zu verwehren. Ein recht sicherer Beleg über Beiträge ist die an die Teilnehmenden automatisch nach ihrer Teilnahme versandte Übersichtsmail über ihre Beiträge – hier kann ein ePartool-Admin unter normalen Umständen keine Veränderung vorgenommen haben.

Mögliche Auswirkung auf die Abstimmung bei personalisierten Beiträgen

Abhängig von eurem Einsatzgebiet des ePartools könnt ihr auch entscheiden, bereits nicht-anonyme Einträge zu verbieten oder durch eine redaktionelle Ersetzung zu ent-personalisieren. Im DBJR-Zusammenhang werden in der Regel alle Beiträge, die zur Abstimmung gehen, anonymisiert, so dass die Abstimmung über inhaltliche Aspekte nicht aufgrund persönlicher Sympathie/Antipathie verfälscht wird.

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